Der Einfluss des Bundesklimaschutzgesetzes auf deutsche Bauunternehmen

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Das Bundesklimaschutzgesetz (§13) hat einen direkten Einfluss auf die Auftragsvergabe von Bauprojekten in Deutschland.

Die öffentliche Hand und damit größter Auftraggeber der Bauwirtschaft in Deutschland, ist gemäß Bundesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Bauprojekten Klimaschutzkriterien zu berücksichtigen. So müssen beispielsweise bei der Errichtung von öffentlichen Gebäuden die Energieeffizienz und die Verwendung von klimafreundlichen Materialien berücksichtigt werden. Damit aber nicht genug.

Auch bereits die Bauausführung fällt unter diese gesetzliche Pflicht und Bauunternehmen müssen sich mit Ihrem CO2-Fußabdruck auseinandersetzen. Eine Variante die Klimaschutzkriterien bei der Auftragsvergabe von Bauprojekten zu berücksichtigen ist, dass zu dem Angebotspreis auch die Klimafolgekosten – also der CO2-Fußabdruck der Bauausführung – hinzugerechnet werden.

Die Klimafolgekosten richten sich entweder nach dem von der Bundesregierung festgelegten CO2-Preis (§10 Abs. 2 BEHG), dem CO2-Emissionshandelspreis oder können auch von den Ländern individuell festgelegt werden. Damit reicht die mögliche Spanne von derzeit 30 €/t bis weit über 100 €/t. Das Bundesumweltamt bewertet die Klimafolgekosten derzeit auf 180 €/t, Tendenz steigend. Je nach Auslegung, liegt der Anteil der Klimafolgekosten in Ausschreibungen bei mehreren Prozentpunkten und hat damit erheblichen Einfluss auf die Vergabe. Die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften werden derzeit diskutiert und definiert.

Damit stehen Bauunternehmen vor zwei Herausforderungen. Zum einen müssen sie in der Lage sein, überhaupt zum CO2-Fußabdruck ihrer Baustellen auskunftsfähig zu werden. Es gibt bereits geeignete Softwarelösungen, die größere Herausforderung ist jedoch, zunächst die Grundlagen zu schaffen die richtigen Daten für die Bilanzierung bereitstellen zu können.

Die zweite Herausforderung ist, alle Prozesse schlank und emissionsarm zu planen sowie moderne Technik und Maschinen, gegebenenfalls aber auch Erneuerbare Energien vor Ort einzusetzen.

Während sich die meisten großen Bauunternehmen bereits seit längerem mit dem CO2-Fußabdruck auseinandersetzen, stehen dem Mittelstand und kleineren Betrieben meist keine Ressourcen dafür zur Verfügung. Gleiches gilt bei der Investition in neue Technologien. Damit wächst der Druck sich schnellstens dem Wandel zu widmen, da auch die typischen Subunternehmer bei der Lieferantenauswahl künftig nach zusätzlichen Kriterien ausgewählt werden.

Um Unternehmen der Bauindustrie auf ihrem Weg zur Dekarbonisierung zu unterstützen, gibt es derzeit Fördermöglichkeiten und direkte Zuschüsse sowohl für die begleitende Beratung, als auch für Investitionen in Technologie und Software.

Bei Fragen, wie Sie als Unternehmen von Fördermitteln profitieren wenden Sie sich bitte an www.co2foot.de